§ 2 SGB IX: Rehasport kommt für jene in Frage, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist, oder wenn eine Beeinträchtigung zu erwarten ist...
Vom Arzt verordnet – von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt
Was versteht man unter § 43/44 SGB IX - Der Rehabilitationssport zählt zu den Leistungen der Krankenkassen zur medizinischen Rehabilitation. Sein Ziel ist die langfristige Sicherung des Rehabilitationserfolges bei Behinderungen oder drohenden Behinderungen. Rehabilitationssport soll die Leistungsfähigkeit in Ausdauer und Belastbarkeit der davon bedrohten Menschen verbessern und kommt grundsätzlich bei jeder Behinderungsart in Betracht.
Diese können durch alle möglichen denkbaren orthopädischen oder internistischen Probleme (Knie-, Hüft,- Schulterprobleme, Arthrose, Osteoporose, Rückenprobleme, künstliche Gelenke) hervorgerufen werden. Jedoch kann auch bei Bewegungsmangel, Stress und Depression Rehasport ärztlich verordnet werden.
Der Arzt empfiehlt auf Wunsch des Patienten den Rehasport und verordnet diesen auf einem dafür vorgesehenen rosa Formular (Muster 56 "Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitations-Sport" auch im RehaZentrum Weingarten erhältlich). Der Patient schickt das fertig ausgefüllte und von ihm unterzeichnete Formular an die Krankenkasse und erhält nach wenigen Tagen dieses genehmigt zurück. Der Patient kommt mit dem fertig ausgefüllten und genehmigten Formular in das RehaZentrum Weingarten und kann sofort mit dem Rehatraining beginnen.
Auch nach einer stationären Reha können Sie den Rehabilitationsport über die Rentenversicherung bei uns durchführen.
Anmeldung direkt im RehaZentrum Weingarten unter Tel.: 0751-48798
Ansprechpartnerin: Marlen Westermann
Marlen Westermann